Welche Vorteile bieten barrierefreie Websites? Hier sind 6 Vorteile barrierefreier Websites in einem Beitrag zusammengefasst.

Barrierefreiheit im Internet - die rechtlichen Vorgaben
30. Juni 2023
Inzwischen wird die barrierefreie Gestaltung von Web-Inhalten in immer mehr Bereichen verpflichtend. Wir zeigen in diesem Beitrag die rechtlichen Hintergründe und ihre Entwicklung.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Die Europäische Union sorgte mit dem European Accessibility Act (EAA) für eine einheitliche Vorgabe zur Barrierefreiheit, die in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2021 beschlossen wurde. Es bezieht sich in erster Linie auf digitale Dienstleistungen und Produkte und wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten elektronische Dienstleistungen nutzen können.
Wen betrifft das BFSG?
Produkte wie
- Computer,
- Smartphones oder
- Geldautomaten, aber auch
Dienstleistungen wie
- Messenger,
- Apps und vor allem
- Onlineshops und
- sog. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (dazu gehören z.B. auch Terminbuchungen im Friseursalon)
müssen spätestens ab Mitte 2025 den Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen.
Ein langer Weg mit Hindernissen
Bis zum deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) war es ein langer Weg mit mehreren Zwischenschritten. Dabei gab es sowohl auf internationaler und europäischer Ebene als auch in Deutschland mehrere Verordnungen und Gesetze, die eine erleichterte Benutzbarkeit von Internet-Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zum Ziel hatten.
Was sind die allgemeinen Anforderungen des BFSG an Websites?
Das BFSG legt fest, dass Webseiten so gestaltet werden müssen, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Zum Beispiel müssen Webseiten so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen genutzt werden können.
Was sind die relevanten Standards und Kriterien für eine barrierefreie Website?
Das WCAG als Basis
Die Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums (W3C) erarbeitete schon 1999 Regeln, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden sollten: die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 1.0. Sie waren allerdings nur unverbindliche Empfehlungen.
BGG und BITV Erweiterung der WCAG-Standards
Ganz anderen Stellenwert hatte in Deutschland das erste Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das im Jahr 2002 in Kraft trat. Spätestens seit Ende 2005 müssen alle öffentlichen Internetangebote des Bundes barrierefrei sein. Auf diesem Gesetz basiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), zunächst in der Version 1.0, welche die Umsetzung regelt. Betroffen sind aber nur Bundeseinrichtungen; die Bundesländer erließen für ihre Behörden entsprechende eigene Gesetze. Ein Kritikpunkt war schon damals, dass die Privatwirtschaft nicht verpflichtet war, die enthaltenen Regularien umzusetzen. Die aktualisierte Fassung aus dem Jahr 2011 orientierte sich an den neuen Regeln der WCAG 2.0 und hieß dementsprechend BITV 2.0.
Was sind die Folgen bei Nichteinhaltung des BFSG?
Die Nichteinhaltung des BFSG kann rechtliche Konsequenzen haben. Unternehmen und Organisationen können mit Geldstrafen belegt werden, wenn ihre Websites und digitalen Inhalte nicht den barrierefreien Anforderungen entsprechen.
Barrierefreiheit als Menschenrecht
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2008 erstmals u.a. die Barrierefreiheit als ein grundlegendes Menschenrecht bezeichnet. Die Konvention machte also deutlich, dass es sich bei der Barrierefreiheit um eine universelle staatliche Verpflichtung gegenüber Menschen mit Einschränkungen handelt. Sie wurde von fast allen Mitgliedsstaaten ratifiziert.
Der European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act wurde 2019 verabschiedet. Er stellt einen weiteren Meilenstein bei der Sicherstellung von Barrierefreiheit dar, denn seine Bandbreite ist beträchtlich: Sie umfasst digitale Endgeräte, aber auch z.B. öffentliche Selbstbedienungsterminals, und dazu auch audiovisuelle Medien und diverse Dienstleistungen, z.B. im Bank- und Verkehrsbereich. Die EAA-Richtlinie muss bis 2022 in nationales Recht überführt und spätestens ab Juni 2025 angewendet werden.
Das BFSG verpflichtend ab Mitte 2025
Am 20. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, das 2025 in Kraft tritt.
Mit dem Erlass der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (am 22.06.2022) kommt die Bundesrepublik Deutschland der Umsetzungspflicht in Bezug auf den EAA nach. Damit gilt ab 2025 auch für Unternehmen der Privatwirtschaft die Pflicht, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

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