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DSGVO: Cookie Hinweis nach EU Richtlinie

DSGVO: Cookie Hinweis nach EU Richtlinie

#DSGVO

04. April 2018

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So gut wie alle Webseiten benutzen Cookies. Das ist ganz normal und Bestandteil einer guten Usability. User:innen müssen mit Hilfe von Cookies beispielsweise Daten nicht nach jedem Besuch neu eingeben oder es wird erkannt, was die/der User:in bereits gekauft hat.

Die EU Cookie-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung vor, dass Cookies eingesetzt werden dürfen. Diese Richtlinie wird aber von Deutschland noch gar nicht umgesetzt. D.h. diese Richtlinie gilt bei uns so (noch) nicht. Allerdings besagt der § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG), dass es ausreicht, die/den User:in darüber zu unterrichten und auf einen Widerspruch hinzuweisen.
Dies kann als Cookie-Hinweis in Form einer Verlinkung auf den Datenschutzhinweis umgesetzt werden.

Beispiel-Text für den Cookie-Hinweis

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TIPP: Achten Sie darauf, dass Sie mit dem Cookie-Hinweis keine rechtlich notwendigen Daten überdecken, wie z.B. Impressum und Datenschutz! Dies kann wiederum zu Abmahnungen führen.

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