Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.

DSGVO: Datenschutz-Folgenabschätzung
05. April 2018
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In bestimmten Fällen sind Sie verpflichtet, die Folgen der Datenverarbeitung zu bewerten und dies in einer sog. Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO festzuhalten. Eine sog. DSFA ist grundsätzlich immer dann durchzuführen, wenn "eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten zur Folge (hat)".
Dies ist z.B. bei den folgenden Konstellationen der Fall:
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Religion, Sexualität
- Geschäftsgeheimnisse
- Profiling/Scoring
- Strafbare Handlungen
- u.v.m.

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