Gender-Form wählen:

DSGVO: Datenschutz-Folgenabschätzung

DSGVO: Datenschutz-Folgenabschätzung

#DSGVO

05. April 2018

00:00 / 00:00

In bestimmten Fällen sind Sie verpflichtet, die Folgen der Datenverarbeitung zu bewerten und dies in einer sog. Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO festzuhalten. Eine sog. DSFA ist grundsätzlich immer dann durchzuführen, wenn "eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten zur Folge (hat)".

Dies ist z.B. bei den folgenden Konstellationen der Fall:

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Maschendrahtzaun

Mehr Infos zur DSGVO und unserem DSGVO-Check

Zur Leistung DSGVO

TEILEN

Ähnliche Beiträge

DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste

Frau sitzt vor zwei Bildschirmen auf denen Statistiken zu sehen sind

15. Juni 2023

Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.

Weiterlesen

Kommt das Aus für Google Analytics?

Auf einem Bildschirm werden auf schwarzem Hintergrund zwei Kurven mit Balken und weitere Graphen für die Webseitenanalyse angezeigt. Die Überschrift lautet Users last 7 Days using median.

25. Februar 2022

Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.

Weiterlesen

Schadensersatz wegen Google Webfonts

Eine kleine Katze mit grauem Fell schaut überrascht in die Kamera.

21. Februar 2022

Das LG München I hat wegen Google Webfonts einer:einem Nutzer:in Schadensersatz zugesprochen. Wir erklären, warum das mal echt nicht passieren musste.

Weiterlesen

Zurück zur Blogübersicht

KI-Statement: Wir erstellen unsere Beiträge teils mit KI-Unterstützung. Wie wir die KI verwenden und warum wir das für Sie transparent machen, erläutern wir hier.