DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste
15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
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25. Februar 2022
Die österreichische Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Betrifft das Urteil auch Webseitenbetreiber:innen in Deutschland?
Die Nachricht schlägt in der Onlinewelt wie eine Bombe ein: das meistgenutzte, aber auch häufig kritisierte Tracking-Tool Google Analytics ist nicht DSGVO-konform. So lautet das Urteil der österreichischen Datenschutzbehörde. Müssen jetzt schlagartig alle Betreiber:innen von Webseiten auf das Tracking verzichten? Droht sogar eine Abmahnwelle (und von Wellen haben wir alle ja gerade die Nase gestrichen voll ...)?
Es ist (zum Glück) mal wieder alles halb so wild. Die Entscheidung bezieht sich auf eine Situation, die schon für die allermeisten überholt sein dürfte: Die betroffene Webseite übermittelte via Analytics Daten an Google in die USA, und das auch noch mit unzureichenden Datenschutzeinstellungen und alten Standardvertragsklauseln. Inzwischen ist aber die irische Google-Tochter die Vertragspartnerin bei der Nutzung von Analytics - die Daten verlassen also (zunächst) nicht die EU - puh! Und die Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln bietet ebenfalls Schutz vor Klagen.
Wichtig ist außerdem, dass in den Einstellungen bei Google Analytics die richtigen Häkchen gesetzt bzw. entfernt werden. Dazu braucht man allerdings entweder Know-how in Sachen DSGVO, oder man lässt am besten gleich die Profis ran. Denn wenn die Anonymisierung der IP-Adresse nicht ausgewählt wird, werden auf jeden Fall personenbezogene Daten an Google übertragen. Und das müssen die Nutzer:innen dann ausdrücklich erlauben, bevor sie weiter auf der Webseite surfen. Das wollen vielleicht nicht alle...
Nö, doch nicht ganz. Denn die Anonymisierung der IP-Adresse reicht allein nicht aus, um die Identifizierung der Nutzer:innen unmöglich zu machen. Google Analytics erzeugt trotzdem Online-Kennungen, mit denen der verwendete Browser, das Endgerät und der Website-Provider identifiziert werden können. Und so ganz genau kann niemand außer Google sagen, was die irische Unternehmenstochter mit den Daten der EU-Nutzerinnen macht. Nur, dass die Webseitenbetreiber:innen im Zweifel dafür haftbar sind ... 🤨
Na klar. Wir empfehlen unseren Kund:innen die Verwendung von alternativen Tracking-Tools, um sich den ganzen Ärger mit Google Analytics einfach zu sparen. Wir haben stets gute Erfahrungen mit Matomo gemacht. Wenn wir einen umfassenden Blick auf Ihre Datenschutz-Einstellungen werfen sollen, dann bietet sich unser DSGVO-Check an. Und wenn Sie einen an Ihre Unternehmens-Webseite angepassten Cookie-Banner bevorzugen, empfehlen wir unsere hausgebackene chocfair cookie-Lösung. Garantiert DSGVO-konform, transparent für Ihre Kund:innen und sehr lecker.
Wir kennen uns bestens mit Online-Analysetools und Datenschutz aus - und empfehlen Ihnen unser DSGVO-konformes Cookie-Banner.