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DSGVO: Bußgelder und Abmahnungen

DSGVO: Bußgelder und Abmahnungen

#DSGVO

05. April 2018

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Datenschutzverstöße können abgemahnt werden!

Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Gerichtsverfahren, denn:

Bußgelder

Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes vor.

Bisher haben Datenschutzbehörden den oberen Rahmen der Bußgelder nur sehr selten und bei dauerhaften Verstößen ausgereizt.

Das wird sich aber sehr wahrscheinlich ändern, der hohe Bußgeldrahmen ist ein Kernbestandteil der DSGVO.

Wichtig: Anfragen/Beschwerden von Nutzer:innen ernst nehmen. Noch wichtiger: Anfragen/Beschwerden von Datenschutzbehörden ernst nehmen.

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Maschendrahtzaun

Mehr Infos zur DSGVO und unserem DSGVO-Check

Zur Leistung DSGVO

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