
DSGVO: Bußgelder und Abmahnungen
05. April 2018
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Datenschutzverstöße können abgemahnt werden!
Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Gerichtsverfahren, denn:
- Datenschutzrecht hat wettbewerbsrechtliche Relevanz!
- Verstöße können auch nach der DSGVO abgemahnt werden!
Bußgelder
Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes vor.
Bisher haben Datenschutzbehörden den oberen Rahmen der Bußgelder nur sehr selten und bei dauerhaften Verstößen ausgereizt.
Das wird sich aber sehr wahrscheinlich ändern, der hohe Bußgeldrahmen ist ein Kernbestandteil der DSGVO.
Wichtig: Anfragen/Beschwerden von Nutzer:innen ernst nehmen. Noch wichtiger: Anfragen/Beschwerden von Datenschutzbehörden ernst nehmen.

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