DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste
15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
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03. April 2018
In jedem Fall benötigen Sie grundsätzlich eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website. Dies gilt auch für Vereine. Alle Datenschutzerklärungen müssen auf allen Webseiten in jedem Fall zum 25. Mai 2018 neu erstellt werden. Auch wenn Sie denken, dass auf Ihrer Website keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden – Ihr Webhoster tut es auf jeden Fall!
Wenn nicht, dann fragen Sie Ihre Onlineagentur. Wir von der SCHOKOLADENSEITE.net haben einen Agentur-Premium-Account bei eRecht24 und können darüber Datenschutzerklärungen generieren.
Gerne würden wir Ihnen hier kostenlose Tools und Datenschutzgeneratoren empfehlen, aber leider scheint es da derzeit noch nichts Brauchbares zu geben, das kein Geld kostet.
Hinweis: Sowohl das Impressum als auch der Datenschutzhinweis müssen sich auf allen Webseiten auf oberster Ebene finden. Weiterhin benötigt jedes Thema einen eigenen Menüpunkt! Dieser darf auch im Seitenfuß platziert sein und muss nicht zwingend im oberen Hauptmenü stehen.
Zunächst benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung, die den Vorgaben der DSGVO entspricht. Grundsätze einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung:
Die folgenden Punkte muss eine Datenschutzerklärung nach DSGVO mindestens enthalten:
Eine Einwilligung darf nicht innerhalb der Datenschutzerklärung erklärt werden.
Achtung! Löschpflicht Art. 17 DSGVO:
Daten müssen gelöscht werden, wenn:
Im Impressum sind keine Änderungen notwendig. Allerdings wird momentan diskutiert, dass für Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche ein spezielles Kontaktformular geschaffen werden soll, das in die allgemeine Menüstruktur (bei Datenschutzerklärung und Impressum) integriert werden soll.
Sprechen Sie uns an - wir finden gemeinsam eine Lösung.