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DSGVO: Einsichtsrecht und Meldepflicht.

DSGVO: Was sind personenbezogene Daten?

#DSGVO

23. April 2018

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Art. 4 Nr. 1 DSGVO

"personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

Und was heißt das konkret?

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Maschendrahtzaun

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