Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.

DSGVO: Auftragsverarbeitungsvertrag
05. April 2018
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Wenn das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten durch ein "externes" Unternehmen erfolgt, muss dies – wie auch im alten Recht – vertraglich geregelt werden.
Beispiele
- Agentur führt Werbemaßnahmen aus
- Externer Newsletter-Anbieter
- Webhoster
- Externe Wartungsverträge
Was ändert sich am Inhalt der AV-Verträge?
Wenige inhaltliche Neuregelungen:
- Auftragsverarbeiter muss u.U. ein Verfahrensverzeichnis führen
- Auftragsverarbeiter muss die Weisungen der/des Verantwortlichen protokollieren
- keine Schriftform der Verträge mehr notwendig
Müssen Sie einen AV-Vertrag mit Ihrer Agentur schließen?
Wenn weder die Agentur noch deren Subdienstleister (z.B. Freelancer) Zugriff auf personenbezogene Daten Ihres Unternehmens haben, dann muss kein AV-Vertrag geschlossen werden (§ 11 BDSG bzw. Art. 28 DSGVO).
Wenn ein Zugriff vorhanden ist oder nicht auszuschließen ist, dass personenbezogene Daten verarbeitet oder eingesehen werden können, so ist ein AV-Vertrag mit Ihrer Agentur zu schließen.

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