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Müssen Sie einen AV-Vertrag mit Ihrer Agentur schließen?

DSGVO: Auftragsverarbeitungsvertrag

#DSGVO

05. April 2018

00:00 / 00:00

Wenn das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten durch ein "externes" Unternehmen erfolgt, muss dies – wie auch im alten Recht – vertraglich geregelt werden.

Beispiele

Was ändert sich am Inhalt der AV-Verträge?

Wenige inhaltliche Neuregelungen:

Müssen Sie einen AV-Vertrag mit Ihrer Agentur schließen?

Wenn weder die Agentur noch deren Subdienstleister (z.B. Freelancer) Zugriff auf personenbezogene Daten Ihres Unternehmens haben, dann muss kein AV-Vertrag geschlossen werden (§ 11 BDSG bzw. Art. 28 DSGVO).

Wenn ein Zugriff vorhanden ist oder nicht auszuschließen ist, dass personenbezogene Daten verarbeitet oder eingesehen werden können, so ist ein AV-Vertrag mit Ihrer Agentur zu schließen.

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Maschendrahtzaun

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