Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.

DSGVO: Google Analytics rechtssicher einsetzen
10. April 2018
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Google Analytics wirklich rechtssicher einzubinden, will gekonnt sein!
Welche 6 Punkte dazu beachtet werden müssen
- Es muss ein ADV-Vertrag mit Google geschlossen werden
- Wie Sie das machen, dazu finden Sie hier eine tolle Anleitung unter Punkt 1
- Es muss die Option "anonymizeIP" aktiviert werden
- Es muss der Trackingcode korrekt auf jeder Seite eingebunden werden
- Es muss der korrekte Javascript-Link und Code für die Widerspruchserkennung (Opt-out JS Code) korrekt umgesetzt werden
- Es müssen alle o.g. Punkte mit den passenden Formulierungen in Ihrer Datenschutzerklärung dargestellt werden
- Es müssen ggf. rechtswidrig erhobene Altdaten gelöscht werden. Dies ist ggf. geschehen, wenn durch Google Analytics Nutzerprofile ohne anonymizeIP erstellt wurden. Wie man diese löscht? Auch dazu gibt es hier eine tolle Anleitung unter Punkt 4
Sie brauchen Hilfe bei der Umsetzung?
Sprechen Sie uns an - wir finden gemeinsam eine Lösung.
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