DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste
15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
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13. April 2018
Sicher ist es Ihnen nicht entgangen – die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält uns alle auf Trab. Die DSGVO regelt ab dem 24. Mai 2018 den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten – einheitlich europaweit. An sich ist das auch eine gute Sache, die schon längst überfällig war.
Wir informieren Sie hiermit: Ihre Website ist zu 99% von der neuen DSGVO betroffen.
Sie müssen in jedem Fall aktiv werden, um abmahnsicher zu bleiben.
Wir haben den Prozess in 3 Schritten für Sie aufbereitet.
Es gibt eine Palette an technischen und auch inhaltlichen Themen, die zunächst geprüft und dann entsprechend angepasst werden müssen. Dies gilt sowohl für Ihre interne IT also auch für Ihre Website. Wir beziehen uns hier ausschließlich auf Ihre Website.
Dazu gibt es verschiedene Ablaufmöglichkeiten je nach Firmengröße, internen Kapazitäten und Know-How.
Außerdem haben wir für Sie einen Blog mit vielen Infos rund um die neue DSGVO zusammengestellt und erweitern diesen stetig.
Wir empfehlen Ihnen den untenstehenden Ablauf in 3 Schritten, in der entsprechenden Reihenfolge:
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie übernehmen den Seitencheck selber (oder einen Teil davon) z.B. intern mit Ihrer IT im Zusammenspiel mit Ihrer:Ihrem Datenschutzbeauftragten. Wir erhalten eine To-do-Liste von Ihnen, die wir lediglich abarbeiten.
Sie beauftragen uns zu einem Seitencheck. Dazu benennen Sie uns all Ihre URLs, die Sie besitzen, und die wir auf DSGVO-relevante Themen prüfen sollen. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit Ihrer:Ihrem Datenschutzbeauftragten bzw. Ihrer:Ihrem zuständigen Ansprechpartner:in, um möglichst effektiv zu sein und viele Informationen zu erhalten.
Wir haben eine Checkliste mit den typischerweise relevanten Themen erstellt und nehmen Sie gerne an die Hand.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund des hohen Aufkommens unsere selbst erstellten Webseiten bevorzugen müssen sowie unsere Kund:innen mit einem Pflege- und Wartungsvertrag. Wir geben jedoch unser Bestes, alle Anfragen bis zum Stichtag bearbeiten zu können.
Nach einem Seitencheck durch uns übermitteln wir Ihnen unser Ergebnis. Die einzelnen Punkte können Sie nochmals mit Ihrer:Ihrem Datenschutzbeauftragten oder mit Ihrer Rechtsabteilung oder externer:externem Rechtsanwält:in abstimmen.
Sobald wir Ihr Feedback und Ihre Freigabe haben, geht es weiter mit Schritt 3.
Wenn Sie unserer Änderungsempfehlung folgen möchten, dann können wir im nächsten Schritt die Änderungen an Ihren Webseiten vornehmen.
Als eRecht24 Agentur-Partner können wir unsere Kund:innen bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum unterstützen.
Wir übernehmen keine rechtliche Haftung. Dazu empfehlen wir Ihnen eine zusätzlichen Prüfung durch eine:n Anwält:in und/oder Ihre:n Datenschutzbeauftragte:n.
Die Abrechnung erfolgt nach erforderlichen Maßnahmen und tatsächlichem Aufwand. Die erforderlichen Maßnahmen werden in Punkt 2 kommuniziert. Eine Angebotserstellung ist leider nicht möglich aufgrund der zu individuellen Einzellösungen je System, Webauftritt, Größe, Sprachversionen usw.
Mehr Infos zur DSGVO und unserem DSGVO-Check