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EuGH-Urteil zum Like-Button und Cookies auf Webseiten.

EuGH-Urteil zum Like-Button und Cookies auf Webseiten

#DSGVO

01. Oktober 2019

00:00 / 00:00

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die Verantwortlichkeit für die Datenübermittlung an Facebook abschließend geklärt – sie liegt bei der/dem Betreiber:in der Webseite, auf der z.B. ein Like-Button oder Facebook-Pixel verwendet werden.

Was ändert sich für die Betreiber:innen von Webseiten?

Der Knackpunkt ist hierbei, dass die:der Betreiber:in von der:dem Besucher:in sofort eine Einwilligung (Opt-In) zur Datenübermittlung einholen muss, wenn jene:r die Internetseite aufruft. Zu diesem Zeitpunkt dürfen also nicht – wie z.B. bei einer Opt-Out-Anfrage üblich – bereits personenbezogene Daten (dazu zählt auch die IP-Adresse!) an Dritte übertragen worden sein; dafür ist laut EuGH-Urteil die:der Betreiber:in der Webseite direkt verantwortlich. Hingegen ist sie:er nicht für die weitere Verarbeitung der Daten durch den Drittanbieter vollumfänglich haftbar.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pflicht, bei der Verwendung von Cookies, Tracking-Tools usw. ebenfalls eine Vorab-Einwilligung der Nutzer:innen einzuholen. Die allseits beliebten Opt-In-Banner und -Pop-Up-Fenster sind also mit diesem Urteil endgültig obligatorisch geworden.

Das bedeutet konkret: bisher konnte die:der Nutzer:in das Banner ignorieren oder schließen, ohne ein Opt-In vorzunehmen. Ihre:seine Daten wurden durch das Plugin ggf. trotzdem übertragen.

Als Lösungsweg legen viele Anbieter einen Layer über die gesamte Webseite, der die Funktionalität und alle ggf. eingebundenen Datenübertragungen solange blockiert, bis die:der Nutzer:in aktiv eine Auswahl trifft. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, den Umfang der verwendeten Daten durch die:den Nutzer:in auswählen zu lassen.

Die Seite von borlabs.io verlangt vom Benutzer eine Interaktion.

Lesen Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hier nach.

Mit dem Inkrafttreten der neuen ePrivacy-Verordnung (ePVO) in naher Zukunft werden sich dann voraussichtlich noch umfassendere Änderungen ergeben. Dazu halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden!

Sie brauchen Hilfe bei der Umsetzung?

Sprechen Sie uns an - wir finden gemeinsam eine Lösung.

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