Die Barrierefreiheits-Prüfung schnell erklärt
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Wie funktioniert eine Zertifizierung der Barrierefreiheit von Webseiten? Wir stellen Ihnen in diesem Blogbeitrag den BIK-BITV-Test vor.
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Mit dem Inkrafttreten der DSGVO und dem Urteil des EuGH im Oktober 2019 ist für alle Webseiten-Betreiber:innen klar geworden: ein rechtskonformer Cookie-Hinweis mit Opt-in-Möglichkeit, ein sogenanntes Cookie-Banner, ist Pflicht. Zwar gibt es z.B. für Wordpress mit borlabs.io einen passablen Anbieter, aber für andere CMS (content management systems, also die Software zum Erstellen und Verwalten von Webseiten) fehlte eine einheitliche Lösung.
Das Banner der SCHOKOLADENSEITE funktioniert hingegen für statische Webseiten, TYPO3 und Kirby, ist also flexibler einsetzbar. Daher ist bei uns die Einarbeitung in nur eine Lösung erforderlich. Die DSGVO-Konformität Ihres Webauftritts ist bei Verwendung des Schoko-Cookie-Banners natürlich auf jeden Fall gewährleistet.
Über die Auswahlmöglichkeit "Externe Medien" können Services wie Google Maps oder YouTube implementiert werden; weitere Services sind je nach Kundenwunsch möglich.
Über die zweite Auswahlmöglichkeit "Statistiken" können Analysedienste wie matomo, Google Analytics u.a. akzeptiert werden; auch hier sind Anpassungen nach Ihren Bedürfnissen möglich.
Über die Schaltfläche "Alle akzeptieren" wird sämtlichen Optionen zugestimmt; dieser Button ist farblich hervorgehoben und wird im Idealfall von den User:innen bevorzugt. Übrigens: eine Vorauswahl aller Optionen, die die/der User:in nur noch mit einem Klick bestätigt, ist nicht mehr zulässig. Neben dem Cookie-Banner ist natürlich noch eine zusätzliche Info-Seite erforderlich, die eine Erklärung der eingesetzten Cookies beinhaltet, sowie eine Information zum Datenschutz.
Haben Sie Appetit auf unser selbst gebackenes Cookie-Banner bekommen? Sprechen Sie uns gerne an!