Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.
![DSGVO: Cookies und Tracking](https://schokoladenseite.net/media/pages/blog/dsgvo-cookies-und-tracking/5023f1e2d7-1641571408/cookies-1920x606-crop.jpg)
DSGVO: Was Sie über Cookies und Tracking wissen müssen
05. April 2018
Im Hinblick auf Cookies und Tracking gibt es momentan keine Änderungen. Cookies werden spezifisch durch die ePrivacy-Verordnung (ePV) neu geregelt. Diese kommt allerdings wohl erst 2019.
Google Analytics auch nach der DSGVO weiterhin nutzbar?
Die gute Nachricht: Google Analytics bleibt auch nach der DSGVO wie bisher „erlaubt“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ADV Vertrag mit Google abgeschlossen
- IP-Anonymisierung aktiviert
- Opt-out-Möglichkeiten für Desktop und Mobil
Achten Sie darauf, dass Sie ab dem 25. Mai 2018 einen DSGVO-konformen AV-Vertrag mit Google abschließen. Google wird vermutlich demnächst einen solchen Vertrag bereitstellen. Lesen Sie hier mehr zum rechtssicheren Einbinden von Google Analytics.
Bei anderen Tools, wie z.B. dem Facebook-Pixel, kann man momentan leider keine genaue Aussage treffen.
Allerdings wird die Rechtslage wahrscheinlich komplizierter.
Sie brauchen Hilfe bei der Umsetzung?
Sprechen Sie uns an - wir finden gemeinsam eine Lösung.