DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste
15. Juni 2023
Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.
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03. April 2018
Wenn der Newsletter über einen externen Dienst versendet wird (z.B. MailChimp), dann muss ein ADV-Vertrag mit dem Dienstleister geschlossen werden.
Die großen Dienstleister haben dazu meistens schon Vorlagen und Lösungen.
Einfach Mailchimp-Usernamen und E-Mail eintragen sowie weitere Firmeninfos. Sie müssen vertretungsberechtigt sein. Ein Vertrag wird digital generiert. Diesen können Sie auch digital mit Acrobat unterschreiben und zurücksenden an legal(at)mailchimp.com.
“Per your request, below is the data processing agreement for German customers processing data on behalf of EU/EEA and Swiss individuals. If you wish to accept the agreement, please click here to print and return a countersigned copy of the agreement to us via email at legal(at)mailchimp.com.
When you sign the agreement, please include the date below your signature. The date must be the date you actually sign the agreement.
When you email us the signed agreement, please provide your MailChimp username in your message.”
Hier gilt:
Einwilligungen von Nutzer:innen, z.B. zum Newsletter-Versand, die bereits nach altem Recht wirksam eingeholt wurden (double opt-in), gelten grundsätzlich weiter.
Ausnahmen:
Wenn keine gesetzliche Erlaubnis zum Speichern/Übertragen von Daten vorhanden ist, wird immer eine Einwilligung benötigt.
Auch unter der DSGVO sollte das "double opt-in"-Prinzip beachtet werden, um die Einwilligung im Zweifel auch nachweisen zu können. Die Einwilligung muss in jedem Fall elektronisch dokumentiert werden.
Die Einwilligung muss dabei „freiwillig“ erfolgen: Echtes Koppelungsverbot in Art. 7 Abs.4 DSGVO.
In der Regel gilt: Keine Daten gegen Inhalte (z.B. E-Books, Gewinnspiele, Checklisten) und keine Koppelung von Newsletter-Versand an Vertragsschluss.
Sprechen Sie uns an - wir finden gemeinsam eine Lösung.