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DSGVO & Cookies – neues BGH-Urteil

#DSGVO

06. Juli 2020

00:00 / 00:00

Zum beliebten Thema DSGVO und Cookies gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das für weitere Klarheit sorgt und von Webseitenbetreiber:innen unbedingt beachtet werden sollte.

Aktive Einwilligung für Cookies erforderlich

Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Cookies nur mit der aktiven Zustimmung der/des Besucher:in einer Internetseite gesetzt werden dürfen. Diesem Urteil folgt der BGH in seiner Rechtsprechung im sog. "Planet49"-Verfahren. Laut der Entscheidung vom 28.05.2020 ist ein Opt-In der User:innen immer dann zwingend erforderlich, wenn die Cookies für Werbung, Marktforschung oder angepasste Gestaltung der Website eingesetzt werden und ein Profil der/des Nutzer:in angelegt wird. Dabei dürfen die Auswahlkästchen nicht schon vom Betreiber voreingestellt ausgefüllt sein. Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit sind ohnehin nicht mehr zulässig.

Cookie-Banner – was Sie beachten sollten

Wichtig ist dabei, dass bis zur erfolgten Auswahl durch die Benutzer:innen keine Cookies gesetzt werden dürfen. Und auch wenn der Verwendung von Tracking-Cookies, wie z.B. von Google Analytics, zugestimmt wurde, dürfen die Nutzer-Daten nur anonymisiert übermittelt werden, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Wir haben übrigens ein DSGVO-konformes Cookie-Banner entwickelt, das mit unterschiedlichen CMS eingesetzt werden kann. Auch die Datenanalyse ganz ohne Cookies, wie sie z.B. von etracker oder Matomo angeboten wird, ist eine gute Option.

Wollen Sie Ihren Internetauftritt auf DSGVO-Konformität überprüfen lassen? Dann nutzen Sie doch einfach unser Anfrageformular zum DSGVO-Check.

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