Gender-Form wählen:

DSGVO: Verarbeitungsverzeichnis (bisher: Verfahrensverzeichnis)

DSGVO: Verarbeitungsverzeichnis

#DSGVO

05. August 2018

00:00 / 00:00

Sie benötigen ein Verarbeitungsverzeichnis, wenn Sie mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen und wenn Sie besondere Datenkategorien verarbeiten.

Die Pflicht gilt auch für Unternehmen unter 250 Mitarbeiter:innen, wenn die Verarbeitung „nicht nur gelegentlich“ erfolgt. Es ist aber noch nicht abschließend geklärt, was dies genau bedeutet. Bis die Voraussetzungen abschließend geklärt sind, sollten Sie im Zweifel ein solches Verzeichnis anlegen.

Welche Inhalte gehören hinein?

Beispiele und Aufbau eines solchen Verarbeitungsverzeichnis finden Sie z.B. bei der Bitkom:
bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/FirstSpirit-1496129138918170529-LF-Verarbeitungsverzeichnis-online.pdf

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Maschendrahtzaun

Mehr Infos zur DSGVO und unserem DSGVO-Check

Zur Leistung DSGVO

TEILEN

Ähnliche Beiträge

DSGVO-konformes Tracking ohne externe Dienste

Frau sitzt vor zwei Bildschirmen auf denen Statistiken zu sehen sind

15. Juni 2023

Mit Matomo lassen sich Webseiten, auch ohne sogenannte Cookies und DSGVO-konform, tracken.

Weiterlesen

Kommt das Aus für Google Analytics?

Auf einem Bildschirm werden auf schwarzem Hintergrund zwei Kurven mit Balken und weitere Graphen für die Webseitenanalyse angezeigt. Die Überschrift lautet Users last 7 Days using median.

25. Februar 2022

Die AT-Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics moniert. Kommt jetzt das Aus für Analytics? Der SCHOKO-Blog klärt auf.

Weiterlesen

Schadensersatz wegen Google Webfonts

Eine kleine Katze mit grauem Fell schaut überrascht in die Kamera.

21. Februar 2022

Das LG München I hat wegen Google Webfonts einer:einem Nutzer:in Schadensersatz zugesprochen. Wir erklären, warum das mal echt nicht passieren musste.

Weiterlesen

Zurück zur Blogübersicht

KI-Statement: Wir erstellen unsere Beiträge teils mit KI-Unterstützung. Wie wir die KI verwenden und warum wir das für Sie transparent machen, erläutern wir hier.